Die Digitalisierung ermöglicht es zunehmend, Identitäten bequem von zu Hause aus elektronisch zu verifizieren, wofür bisher immer ein physischer Identitätsnachweis wie Personalausweis oder Reisepass erforderlich war. Doch das könnte sich bald ändern: Mit der Einführung der staatlichen elektronischen Identität (E-ID), die eine Verifikation per Smartphone erlaubt, ebnen die EU und die Schweiz den Weg für effizientere, inklusivere und sicherere Identifikationsprozesse. Doch welche Auswirkungen hat dies auf Unternehmen in bE-IDen Jurisdiktionen? In unserem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema E-ID.
Was ist eine E-ID?
Die E-ID (elektronische Identität) ermöglicht einen vollständig elektronischen Identitätsnachweis, der die physische Vorlage von Dokumenten wie Personalausweis oder Reisepass überflüssig macht. User können sich damit sicher in digitalen Umgebungen authentifizieren, Zugang zu Online-Diensten erhalten, Transaktionen durchführen und elektronische Signaturen leisten.
Der elektronische Identitätsnachweis enthält persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Berechtigungen, die von vertrauenswürdigen Behörden verwaltet werden, um Identitätsdiebstahl zu verhindern. Dank eines integrierten Chips im Personalausweis kann die E-ID mit einem Smartphone oder NFC-Reader ausgelesen werden, wodurch eine sichere und schnelle Online-Verifizierung ohne persönliche Anwesenheit möglich ist.
Wozu benötigt man eine E-ID?
Die Anwendungsfälle für E-ID sind vielfältig und erstrecken sich über verschiedene Sektoren und Bereiche:
- E-Government: Bürger können E-IDs nutzen, um sich sicher bei Online-Diensten der Regierung anzumelden, z. B. um Steuererklärungen einzureichen, Ausweisdokumente zu beantragen oder online an Wahlen teilzunehmen.
- E-Commerce: Kunden können sich mit ihrer elektronischen Identität bei Online-Shops registrieren, Bestellungen aufgeben und Zahlungen vornehmen.
- Bankwesen: Die E-ID ermöglicht die sichere Authentifizierung von User beim Online-Banking und bei Finanztransaktionen.
- Gesundheitswesen: Patienten können mit ihrer E-ID-Karte auf ihre Patientenakten zugreifen, telemedizinische Dienste in Anspruch nehmen und Rezepte online einlösen.
- Bildung: Eine digitale Identität kann für die sichere Anmeldung bei Bildungseinrichtungen und die Überprüfung akademischer Qualifikationen genutzt werden.
Statt physische Dokumente vorzulegen oder lange Formulare auszufüllen, können User ihre Identität mit der E-ID schnell, unkompliziert und vor allem sicher nachweisen.
Bedeutung der E-ID für Unternehmen
In den letzten Jahren hat das Konzept einer digitalen Ausweisfunktion für verschiedene Akteure aus unterschiedlichen Gründen an Bedeutung gewonnen:
Unternehmen wie beispielsweise Finanzdienstleister interessieren sich für E-ID vor allem im Kontext ihrer ‚Know Your Customer‘ (KYC)-Prozesse. In diesen verifizieren sie die Identität ihrer Kundinnen und Kunden, etwa beim Onboarding und bisher häufig mithilfe digitaler Tools wie Auto- oder Video-Ident-Verfahren. Elektronische Identifikationsnachweise sind für sie deshalb spannend, weil sie ihnen helfen, ihre rechtlichen Pflichten kosteneffizienter zu erfüllen.
Staaten erhoffen sich von elektronischen Identitätsnachweisen eher eine nachhaltige Digitalisierung wichtiger Verwaltungsakte. Mithilfe eines sicheren E-ID-Ausweises sollen Bürger quasi im Selfservice bequem von zuhause aus ihre Steuererklärung einreichen, einen Reisepass beantragen oder sogar wählen gehen können.
Die Erwartungen sind also zugleich hoch und überaus divers. Sowohl die EU als auch die Schweiz treiben aktuell die Entwicklung und Einführung des elektronischen Identitätsnachweises in ihren jeweiligen Jurisdiktionen voran.
Die E-ID in der EU und Schweiz
Die Nutzung der E-ID unterscheidet sich von Land zu Land. Aktuell befindet sich die Entwicklung selbst innerhalb des DACH-Raums nicht auf demselben Stand: Momentan ist die Einführung in Österreich am weitesten vorangeschritten, während in der Schweiz und Deutschland voraussichtlich noch etwas Zeit vergehen wird, bis die E-ID von allen Bürgern verwendet wird.
Schweiz: die staatliche E-ID
Die Schweiz treibt die Einführung einer staatlichen E-ID voran, um ihre Digitalisierung zu fördern und eine sichere Online-Identitätsprüfung sowohl für behördliche als auch geschäftliche Transaktionen zu ermöglichen. Ziel ist es, den digitalen Identitätsnachweis so alltäglich zu nutzen wie traditionelle, analoge Identitätsdokumente, wobei sichere und medienbruchfreie Online-Transaktionen im Vordergrund stehen.
Die Herausgabe soll durch den Bund erfolgen, der auch die nötige Vertrauensinfrastruktur bereitstellt, um Anbietern von Online-Diensten die Integration zu erleichtern und teure Eigenentwicklungen zu vermeiden.
Im März 2023 wurde eine Public Sandbox Test Infrastructure geschaffen, um technische und organisatorische Erfahrungen zu sammeln und weitere Akteure in das E-ID-Ökosystem zu integrieren. Bereits 40 Business-Case-Anwendungen sind Teil dieser Infrastruktur, darunter auch PXL Vision. Parallel dazu hat der Bund verschiedene Pilotprojekte und Proofs of Concept gestartet, wie den digitalen Führerschein und eine E-ID-Karte für Bundesangestellte.
In rechtlicher Hinsicht wurde mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Datenschutzgesetzes (nDSG) im September 2023 ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die Botschaft des Bundesrats zum neuen E-ID-Gesetz, die im Dezember 2023 erwartet wird, soll den Weg für die Einführung der E-ID weiter ebnen.
Nach der Ablehnung einer Lösung in der Volksabstimmung 2021 wurde der Bundesrat beauftragt, einen neuen Vorschlag zu erarbeiten, der eine staatliche E-ID vorsieht, nicht eine privatwirtschaftliche. Die endgültige Einführung hängt jedoch von der Zustimmung des Parlaments und der Bürger ab, sodass mit der Einführung frühestens Anfang 2026 zu rechnen ist.
Deutschland: die Smart-E-ID
In Deutschland können die Bürger bereits seit 2010 die Online-Funktion des Personalausweises nutzen. Dafür sorgt ein RFID-Chip im Personalausweis. Im Jahr 2017 wurde dann die E-ID-Funktion hinzugefügt, die es ermöglicht, dass der Personalausweis mit dem Smartphone als Kartenleser ausgelesen werden kann. In Zukunft soll in Deutschland eine zusätzliche Komfortfunktion eingeführt werden, die es ermöglicht, den Personalausweis komplett digital in einer Wallet auf dem Handy zu speichern: die Smart-E-ID.
Bis die Smart-E-ID für alle User in ganz Deutschland zugänglich ist, wird voraussichtlich noch etwas Zeit vergehen – die flächendeckende Einführung wurde schon mehrfach verschoben: Nachdem zunächst das Jahr 2022 das Ziel war, wurde der Start nun auf das Jahr 2023 verschoben. Aufgrund fehlender Ressourcen kann die Smart E-ID aber auch 2024 nicht ausgerollt werden. Momentan befindet sich das Verfahren daher noch in diversen Testphasen und ist auch für die Tester nur auf bestimmten Smartphone-Modellen verfügbar.
E-ID in der EU: EUDI Wallet
Die EU fördert die E-ID als Teil ihrer digitalen Transformationsstrategie. So sollen unter anderem grenzübergreifende Online-Dienste ermöglicht sowie die Akzeptanz eines elektronischen Identitätsnachweises im privaten Sektor erhöht werden. Das Hauptziel ist die Schaffung einer harmonisierten digitalen Identität in Form eines European Digital Identity (EUDI) Wallet, das europaweit anerkannt wird.
Ein erster rechtlicher Meilenstein wurde dabei bereits 2014 mit dem Erlass der E-IDAS-Verordnung erreicht. Diese sollte einen gesetzlichen Rahmen für die elektronische Identifikation und für vertrauenswürdige Dienstleistungen innerhalb der EU schaffen.
Im November 2023 wurde hierzu die finale politische Einigung erzielt und so der erste sichere Rechtsrahmen für die Schaffung einer E-ID für alle Europäer geschaffen. Zusätzlich wurden großangelegte Pilotprojekte gestartet, um weitere Anwendungsfälle zu identifizieren.
In technischer Hinsicht strebt die EU die Entwicklung gemeinsamer Standards und technischer Spezifikationen für das umzusetzende EUDI Wallet an. So soll dieses Usern sichere und praktische Möglichkeiten bieten, um ihre identitätsbezogenen Daten zu teilen. Gleichzeitig soll die Kompatibilität zwischen verschiedenen E-ID-Lösungen der einzelnen Mitgliedstaaten der EU sichergestellt werden.
Um das EUDI Wallet auf den Prüfstand zu stellen, initiierte die Europäische Kommission im Frühjahr 2023 vier Pilotprojekte unter Beteiligung von über 250 privaten und staatlichen Organisationen aus fast allen Mitgliedstaaten sowie aus wichtigen Drittstaaten wie Norwegen, Island und der Ukraine. Jedes Projekt widmet sich mehreren Use Cases, etwa aus den Bereichen Bildung, Sozialversicherung, Zahlungsautorisierung, digitale Reisepässe, e-Signaturen und elektronische Verschreibungen.
E-ID-Funktion beim Personalausweis beantragen
Folgende Schritte gilt es in der DACH-Region zu befolgen, wenn man die E-ID-Funktion nutzen möchte:
Pläne zur Umsetzung in der Schweiz
In der Schweiz ist die Aktivierung auf folgende Weise geplant:
- Zunächst muss die erforderliche App auf dem Smartphone installiert werden.
- Anschließend wird ein Foto des offiziellen Ausweisdokuments und ein Video des Gesichts benötigt.
- Mithilfe der App werden die Daten an die staatliche Prüfstelle übermittelt.
- Wenn die Daten mit den offiziellen Registern übereinstimmen, wird die E-ID umgehend auf das Smartphone gesendet und in der Wallet-App gespeichert.
Was es in der Schweiz schon länger gibt, ist die SwissID: Die SwissID ist eine digitale Identitätsplattform, die von der SwissSign Group entwickelt wurde. Sie ermöglicht es Bürgern, sich sicher und einfach online zu identifizieren und verschiedene Online-Dienste zu nutzen, wie zum Beispiel das Einloggen auf Behördenportalen, das Unterzeichnen von Verträgen oder das Einkaufen in Online-Shops.
Die SwissID ist also eine E-ID, aber keine rein staatliche. Für die Identifikationsprozesse setzt SwissID übrigens auf Lösungen von PXL Vision.
So funktioniert’s in Deutschland
Um den E-ID-Ausweis in Deutschland zu nutzen oder diesen in Zukunft auf dem Smartphone als Smart-E-ID zu speichern, gibt es gewisse Voraussetzungen zu erfüllen:
- Einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein NFC-fähiges Smartphone: Für die Übertragung der Daten sorgen ein Chip im Ausweis und die NFC-Funktion des Smartphones. Der Ausweis wird an die Rückseite des Geräts gehalten und die Daten werden über diese kurze Distanz ausgelesen.
- Eine App: Als Grundlage für die Nutzung der digitalen Identität auf dem Smartphone dient eine App. Dafür gibt es bereits die AusweisApp2, welche vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) herausgegeben wurde.
- Eine persönliche PIN: Seit dem 15. Juli 2017 ist die Online-Ausweisfunktion automatisch bei Personalausweisen aktiviert. Per Post haben deutscheBürger automatisch eine fünfstellige Transport-PIN erhalten. Diese muss zunächst mit einer persönlichen, sechsstellige PIN in der AusweisApp2 ersetzt werden.
So läuft die Beantragung in Österreich ab
Mit der ID Austria können österreichische Bürger ihren Ausweis und ihren Führerschein mit dem Smartphone vorzeigen und digitale Unterschriften leisten. Um auf alle Funktionen vollumfänglich zugreifen zu können, muss die Registrierung bei einer Behördenstelle abgeschlossen werden. Das Wichtigste hierbei:
- Wenn die Handy-Signatur bereits von einer Behörde registriert wurde, ist auch ein Online-Umstieg möglich. Eine weitere Identitätsverifizierung ist dann nicht mehr nötig.
- Die Voraussetzungen für die Verwendung der ID Austria sind ein Mindestalter von 14 Jahren und die Installation einer App, entweder „Digitales Amt“ oder „Handy-Signatur“.
- Künftig erhält jeder Bürger nach der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses automatisch eine ID Austria.
- Die ID Austria soll auch EU-weit nutzbar sein.
Ist die eID sicher?
Grundsätzlich wurde der elektronische Identitätsnachweis entwickelt, um die Identitätsprüfung in digitalen Umgebungen sicherer zu machen. Er verwendet häufig starke Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechniken, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
Ausweisdaten werden mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erst übermittelt, nachdem die persönliche Pin eingegeben wurde. Es liegt im Ermessen des Users, zu entschE-IDen, ob und wem die Daten zugesandt werden. Denn vorab wird angezeigt, an wen die Daten übermittelt werden.
Für das E-ID-Verfahren wurde vom deutschen BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zum Beispiel das E-IDAS-Vertrauensniveau "hoch" vergeben. Dasselbe soll bei dessen Einführung auch für die Smart-E-ID gelten. Diese hat allerdings das entsprechende Prüfungsverfahren noch nicht durchlaufen.
Wie weit sind andere Länder mit der digitalen Ausweisfunktion?
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Singapur hat 2018 den "SingPass" für über 2.700 Dienstleistungen bei über 800 Behörden und Unternehmen eingeführt. Bereits mehr als 4,5 Millionen Nutzer der 5,6 Millionen Einwohner Singapurs nutzen die App.
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In Schweden gibt es seit 2003 das "BankID"-System, das heute über 8 Millionen Nutzer zählt. Damit sind elektronische Signaturen von Steuererklärungen, Verträgen, Kreditvereinbarungen oder sichere Online-Zahlungen möglich.
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In Estland ist es möglich, die von der estnischen Regierung bereitgestellte "e-Residency" zu beantragen. Damit kann jeder digitale Services nutzen, Geschäfte tätigen und sogar via E-Voting bei der Parlamentswahl abstimmen, ohne tatsächlich vor Ort zu sein.
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In Indien gibt es "Aadhaar". Dabei handelt es sich um eine biometrische Identifikationsnummer, die für den Zugang zu sämtlichen staatlichen Dienstleistungen verwendet wird. 95 % der 1,4 Milliarden Bewohner Indiens nutzen diese digitale ID.
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In Finnland kann die Bürgeridentifikation "Suomi.fi" für den Online-Zugang zu behördlichen Services und Dokumenten genutzt werden.
PXL Vision plant Integration der E-ID als Identitätsnachweis
Unternehmen, die sowohl in der EU als auch in der Schweiz tätig sind, werden durch die aktuellen Entwicklungen vor einige Herausforderungen gestellt. Trotz bestehender Harmonisierungstendenzen müssen sie sich bis auf Weiteres auf ein Nebeneinander verschiedener E-ID-Systeme einstellen. Als Anbieter effizienter Lösungen zur digitalen Identitätsprüfung plant PXL Vision daher, ihre Identitätsdokumente um die breite Integration von E-ID-Systemen zu erweitern.
Flexibilität für E-IDs- und klassische Verifikationsmethoden
Aufgrund der zu erwartenden Vielfalt unterschiedlicher Lösungen ist PXL Vision überzeugt, dass es für Organisationen darauf ankommen wird, Kunden verschiedene Verifikationsmethoden anbieten zu können. Hierzu gehört ebenfalls die Möglichkeit, neben der Verifikation via E-ID weiterhin Auto-Ident-Verfahren auf Basis physischer Ausweisdokumente anzubieten. Dieser Ansatz ermöglicht es auch Menschen ohne Zugang zur E-ID, sich verifizieren zu lassen. Er bietet so eine inklusive Lösung für verschiedene Kundenbedürfnisse.
Verifikationsprozesse am Puls der Zeit
Um der Vielfalt nationaler Ansätze gerecht zu werden, plant PXL Vision außerdem, seinem bestehenden Angebot eine breite Palette von E-IDs hinzuzufügen. Die Bandbreite des Unternehmens, das bereits Dokumententypen aus über 165 Ländern weltweit beinhaltet, wird sich dadurch nochmals vergrößern. Kunden von PXL Vision sollen künftig frei wählen können, welche E-ID-Typen sie in ihre Verifikationsprozesse integrieren möchten. So ermöglicht PXL Vision Organisationen, diese flexibel und effizient zu gestalten und gleichzeitig den Anforderungen eines sich ständig verändernden Marktes gerecht zu werden.
Ist die E-ID schon ein Thema für Ihr Unternehmen? Dann lassen Sie uns gerne einmal dazu sprechen.
FAQ
Die E-ID ist bei Ausweisen, die in Deutschland ab 2017 ausgestellt wurden, automatisch verfügbar. Wenn Ihr Ausweis nach diesem Zeitpunkt ausgestellt wurde, ist die eID höchstwahrscheinlich freigeschaltet.
Die 6-stellige PIN für den Online-Ausweis erhalten Sie in der Regel in dem Begleitbrief, der Ihnen nach der Ausstellung des Ausweises zugesendet wird.
Für die E-ID benötigen Sie die "AusweisApp2", die Sie auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Laptop installieren können. Diese App ermöglicht Ihnen die Nutzung der Online-Ausweisfunktion.