Im Dezember 2023 hat die Bundesnetzagentur neue Auslegungshinweise zu den §§ 172 und 173 im Telekommunikationsgesetz (TKG) veröffentlicht. Bei Laufzeitverträgen, auch bekannt als Postpaid-Verträge, ist nun eine Ausweiskontrolle erforderlich. Diese Änderung stellt eine Abweichung von der bisherigen Praxis dar, bei der eine Ausweiskontrolle bei Postpaid-Mobilfunkverträgen nicht üblich war. In diesem Artikel informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen und zeigen Ihnen, wie Sie die Empfehlung der BNetzA schnell umsetzen können.
Neu: Ausweiskontrolle auch bei Postpaid-Verträgen
Nach § 172 TKG sind Telekommunikations- und Mobilfunkanbieter in Deutschland verpflichtet, für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden eine verlässliche Datenbasis vorzuhalten. Die Bundesnetzagentur betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der Erhebung von "Echtdaten", um den Anforderungen an die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit gerecht zu werden. Dies betrifft nicht mehr nur Prepaid-, sondern auch Postpaid-Verträge.
Die Auslegungshinweise der Bundesnetzagentur legen detailliert fest, dass die Telekommunikationsunternehmen auch bei Postpaid-Verträgen verpflichtet sind, die Daten vor der Speicherung zu überprüfen. Die Bundesnetzagentur lässt den Unternehmen einen gewissen Spielraum bei der Ausgestaltung dieser Überprüfung, betont aber die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Erhebung der Daten.
Was ändert sich für Telekommunikations- und Mobilfunkanbieter?
Bisher wurden im Rahmen des Kunden-Onboardings bei der Datenerhebung lediglich die Bankverbindung erfasst und die PIN sowie das Begrüßungsschreiben per Post versandt. Die neuen Vorgaben der BNetzA erfordern jedoch eine genauere Überprüfung dieser Daten vor der Speicherung. Das Vertragsunternehmen muss standardisierte Prozesse etablieren. Idealerweise sollten diese Prozesse eine Vorlage des Ausweisdokuments beinhalten, um die Richtigkeit der erhobenen Daten sicherzustellen.
Unterschiedliche Anforderungen an Identitätsverifikation für Prepaid- und Postpaid
Die Anforderungen an den Identitätsnachweis unterscheiden sich je nach den gesetzlichen Vorgaben zwischen Prepaid- und Postpaid-Verträgen. Im Falle von Prepaid-Verträgen unterliegt das Auto-Ident-Verfahren gemäß § 172 (2) einer strengen Regulierung, einschließlich der Pflicht zur Identitätsprüfung. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) legt hierbei komplexe Sicherheits- und Interaktionsanforderungen fest, einschließlich manueller Nachkontrollen und der Notwendigkeit einer Konformitätsbewertung. Die Übergangsphase ist rechtlich unsicher. In dieser Phase ist noch keine Konformitätsbewertungsstelle akkreditiert. Das führt dazu, dass der Einsatz von Auto-Ident-Verfahren für Telekommunikations- und Mobilfunkanbieter derzeit wenig attraktiv ist, da es bestehende Unsicherheiten gibt.
Im Gegensatz dazu ist das Auto-Ident-Verfahren im Postpaid-Bereich nach § 172 (1) nicht reguliert. Es gibt lediglich eine dringende Empfehlung zur Identitätsprüfung, ohne zwingende und komplizierte Vorgaben zum genauen Verfahren. Eine Konformitätsbewertung ist ebenfalls nicht erforderlich. Telekommunikationsunternehmen und Mobilfunkanbieter können somit nach eigenem Ermessen ein nicht reguliertes, aber dennoch zuverlässig sicheres Verfahren zur automatisierten Identitätsprüfung nutzen. Dabei sollten sie die Vertrauenswürdigkeit berücksichtigen.
Ausweiskontrolle bei Postpaid-Verträgen mit PXL Ident lösen
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