Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist das zentrale Aufsichtsorgan für den Jugendmedienschutz in Deutschland. Die „positive Bewertung“ für PXL Vision bedeutet:
Die PXL Vision Software ist geeignet, um gemäß des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) eine Volljährigkeitsprüfung durchzuführen.
Bestimmte jugendgefährdende Inhalte dürfen in Deutschland nur dann im Internet verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugang zu den Inhalten haben. Um diese geschlossenen Benutzergruppen zu gewährleisten, sind Altersverifikationssysteme, wie das von PXL Vision, zu verwenden. Vom KJM-zugelassene Altersverifikationssysteme stellen sicher, dass über ein individuelles Identifikationsverfahren eine Volljährigkeitsprüfung durchgeführt wird und nur altersgeprüfte Personen Zugang zu den geschlossenen Benutzergruppen erhalten können.
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